Neue Vorschriften für E-Bike-Akkus
15. Nov. 2024
Um das Recycling von Akkus in E-Bikes und ähnlichen Geräten zu verbessern, treten bald zusätzliche Regelungen in Kraft, die sowohl Deutschland als auch der gesamten EU zugutekommen sollen.
Anfang November hat die Bundesregierung umfassende Änderungen im nationalen Batterierecht verabschiedet, um die Vorgaben der neuen EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) umzusetzen. Diese Verordnung, die seit Februar 2024 gilt, setzt europaweit neue Standards für eine nachhaltige Handhabung von Batterien – wie etwa E-Bike-Akkus – über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg.
Neues Batterierecht für E-Bike-Akkus und andere
Nach dem Beschluss des Kabinetts wird das neue Gesetz, das sogenannte Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), das bisherige Batteriegesetz ersetzen. Wie das Bundesumweltministerium mitteilt, sollen künftig neben Altbatterien von Elektrogeräten auch E-Bike- und E-Scooter-Akkus an Wertstoffhöfen abgegeben werden können.
Ziel des Gesetzes ist es, Nachhaltigkeit zu fördern und eine einfache Rückgabemöglichkeit für Verbraucher zu schaffen. Bundesumweltministerin Steffi Lemke bezeichnet die neue Verordnung als „Meilenstein für die europäische Kreislaufwirtschaft“, da sie hilft, Rohstoffe aus alten Batterien verstärkt in die Produktion neuer Batterien einfließen zu lassen und so den Abbau neuer Ressourcen zu reduzieren.
Erweiterte Rücknahme- und Entsorgungsmöglichkeiten
Das neue BattDG übernimmt die bestehende Entsorgungsstruktur für Altbatterien und weitet sie auf Batterien von Leichtverkehrsmitteln, wie E-Bike- und E-Scooter-Akkus, aus. Die Rücknahmepflichten der kommunalen Sammelstellen werden entsprechend angepasst, um die Rückgabe von Altbatterien zu vereinfachen und das Recycling von lithiumhaltigen Batterien zu verbessern.
Zudem werden die Anforderungen an die Hersteller von Batterien erhöht: Sie sind künftig verpflichtet, durch eigene Rücknahmesysteme die sichere Entsorgung gesammelter Batterien sicherzustellen. Zusätzlich sollen finanzielle Sicherheiten gewährleisten, dass Rücknahmesysteme auch bei finanziellen Ausfällen zuverlässig bleiben. Eine Pfandpflicht für Starterbatterien von Fahrzeugen bleibt weiterhin bestehen.
Einheitliche EU-Vorgaben für den gesamten Lebenszyklus von Batterien
Die neue EU-Verordnung deckt erstmals den kompletten Lebenszyklus von Batterien ab – von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung. Sie umfasst Vorgaben zu Design, Kennzeichnung, Sicherheitsstandards und die umweltgerechte Entsorgung von Altbatterien.
Die Bundesregierung rechnet damit, dass die neuen Regelungen die nationalen Systeme für die Rücknahme und das Recycling von Batterien verbessern und damit zur Schaffung einer hochwertigen Kreislaufwirtschaft beitragen werden. Der Gesetzentwurf wird als nächstes in den Bundesrat eingebracht, bevor er vom Bundestag verabschiedet wird.
Mit einer erneuten Abstimmung im Bundesrat sollen das BattDG und die neuen Regelungen für E-Bike- und E-Scooter-Akkus schließlich im August 2025 in Kraft treten und die bisherige Gesetzeslage ablösen.