Fahrverbote für Fahrrad oder E-Scooter nicht möglich
21. Jun. 2023
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Fahrverbote für Fahrrad oder E-Scooter nicht möglich
Es ist gemäß einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht möglich, Fahrverbote für Fahrräder oder E-Scooter zu verhängen, selbst wenn eine Alkoholfahrt begangen wurde. Das Gericht entschied, dass ein solches Verbot einen schweren Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit darstellt.
Laut dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) dürfen Personen, die unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss mit einem Fahrzeug erwischt werden, weiterhin mit Fahrrädern oder E-Scootern unterwegs sein. Die geltende Gesetzgebung bietet den Behörden keine Grundlage, Fahrten mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen zu verbieten, teilte das Gericht in München mit.
Die Richter kritisierten in ihrem Urteil die unklare Regelung der bundesweiten Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Das Urteil vom 17. April ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Laut der Urteilsbegründung lässt der entsprechende Paragraf der FeV nicht erkennen, wann eine Person als ungeeignet zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge gilt und wie dies festgestellt werden kann. Die Maßstäbe, die für Kraftfahrzeuge gelten, können aufgrund der unterschiedlichen Gefahrenpotenziale nicht auf Fahrräder oder E-Scooter übertragen werden. Das Fehlen klarer rechtlicher Vorgaben kann zu unverhältnismäßigen Verboten führen.
Das Gericht argumentierte, dass solche Fahrverbote einen schweren Eingriff in die Mobilität darstellen, die als Ausprägung der allgemeinen Handlungsfreiheit grundrechtlich geschützt ist. Sie würden zudem eine erhebliche Belastung für die betroffenen Personen darstellen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg aus Februar 2022 und ein Bescheid des Landratsamtes Ostallgäu wurden vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgehoben. Die Behörde hatte dem Mann 2021 das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wie Mofas untersagt, für die kein Führerschein erforderlich ist.