Die richtige Fahrradbeleuchtung
02. Dec. 2019
Was ist gesetzlich vorgeschrieben?
Besonders in der dunklen Jahreszeit ist es für Fahrradfahrer wichtig, mit ausreichender Beleuchtung unterwegs zu sein – die Tage sind kurz und die Straßen oft nass oder glatt. Doch welche Lichter bzw. Reflektoren benötigt ein Fahrrad für die StVZO-Zulassung, um absolut verkehrssicher ausgestattet zu sein?
Keine Dynamopflicht mehr – auch Batterieleuchten erlaubt
2013 wurde die Dynamopflicht für Radfahrer aufgehoben, es ist also nun erlaubt, auch Lampen mit Batterie bzw. Akku anzubringen. Grundsätzlich gilt die Beleuchtungspflicht nur bei Dunkelheit, doch das kann auch tagsüber der Fall sein, wenn schlechte Sichtverhältnisse den Einsatz von Leuchten erforderlich machen.
Mindestausstattung der Fahrradbeleuchtung
Ein funktionierendes Vorderlicht ist jedoch noch lange nicht genug, um sicher in der Dunkelheit unterwegs zu sein. Die Anforderungen sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung im Detail geregelt. Zur Mindestausstattung gehören hier folgende Lichter:
- Weißer Rückstrahler hinten und Scheinwerfer vorne
- Gelbe Rückstrahler auf beiden Seiten jedes Pedals
- Zwei gelbe Rückstrahler an den Speichen (Vorder- und Hinterrad)
- Rote Schlussleuchte
- Roter Rückstrahler der Kategorie Z
Dabei ist zu beachten, dass die Lampen direkt am Fahrrad montiert sein müssen und nicht auf der Kleidung des Fahrers. Reflektoren an der Kleidung können zusätzlich angebracht werden, stellen aber keinen Ersatz für die Fahrradbeleuchtung dar.
Blinkende Lichter sind gänzlich verboten, sowohl vorne als auch hinten.
Prüfzeichen für die StVZO-Zulassung
Was die Reflektoren und Lampen betrifft, müssen sie alle mit einem speziellen Prüfzeichen versehen sein, welches aus einer Wellenlinie, einem K und einer mehrstelligen Zahl besteht. Nur dann haben sie auch eine StVZO-Zulassung.
Es ist gesetzlich also eine sehr umfangreiche Fahrradbeleuchtung vorgeschrieben, doch dadurch wird die Unfallgefahr auf ein Minimum reduziert. Zum einen werden Radler schneller und besser von Autofahrern erkannt, zum anderen kann auch der Radfahrer weit genug sehen und eventuelle Hindernisse früh genug erkennen. Das Licht sollte hierfür stark genug sein, es empfiehlt sich eine Lichtstärke von mindestens 10 Lux.
Alle Beleuchtungsvorschriften gelten übrigens auch für E-Bikes, allerdings nur für solche mit bis zu 25 km/h Unterstützung. Für schnellere E-Bikes gibt es andere Regelungen.