Dienstfahrrad statt Dienstwagen
10. Apr. 2018
Dienstfahrrad statt Dienstwagen – mit dem E-Bike zum Arbeitsplatz
Dienstautos sind ein beliebter Bonus und gelten auch als Statussymbol für Arbeitnehmer. Doch vor allem in den Städten wie München kann die Fahrt zum Arbeitsplatz mit einem Firmenwagen richtig nervenaufreibend sein. Durch Staus, Ampeln und verstopfte Straßen wird die Fahrt meist zum permanenten Stop-and-go, belastet die Umwelt und ist nicht wirklich effizient. Hier bietet sich das Fahrrad an, mit dem man manchmal sogar schneller ans Ziel kommt als mit dem Auto. Zudem ist Radfahren umweltfreundlicher, günstiger und gesünder. Besonders das E-Bike in München stellt eine hervorragende Möglichkeit dar, den täglichen Weg zur Arbeit ohne große Kraftanstrengung zurückzulegen und ist auch für weitere Strecken geeignet, die man mit einem gewöhnlichen Fahrrad wahrscheinlich nicht mehr fahren würde.
E-Bike beim Arbeitgeber beantragen
Wer Arbeitnehmer ist und mit dem Gedanken spielt, sich ein Elektro-Fahrrad zuzulegen, kann ohne weiteres bei seinem Chef nach der Möglichkeit eines Dienstfahrrads fragen. Denn in der Regel bringt ein E-Bike als Dienstfahrzeug sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber viele Vorteile und ist viel billiger als der Direktkauf. Eine Anschaffung ist sogar zusätzlich zum Dienstwagen möglich.
Die Vorteile eines E-Bikes im Überblick:
- Förderung von Fitness und Gesundheit
- Zeitersparnis im Berufsverkehr
- Keine Parkplatzkosten, keine Spritkosten
- Umweltfreundlich
- Verkehrsverbesserung
Dienstfahrräder und Dienstautos – es gelten die gleichen Bestimmungen
Ein Dienstrad wird steuerlich im Prinzip gleichbehandelt wie ein Dienstauto. Das bedeutet, dass man 1% des Listenpreis des Fahrrads (abgerundet auf volle 100 Euro) als geldwerten Vorteil monatlich versteuern muss. Allerdings gibt es keinen Kilometeraufschlag wie beim Auto, außer man fährt ein E-Bike, das über 25 Km/h schnell ist.
Konkret bewirkt die Anschaffung eines E-Bikes über den Arbeitgeber also nur eine leicht erhöhte Lohnsteuer, die oft weniger als 10 Euro monatlich beträgt. Der Chef kann die Ausgabe für das Rad dann als Betriebsausgabe steuerlich absetzen.
Eine zweite Möglichkeit ist das Leasing. Hier wird dem Arbeitnehmer die Leasingrate einfach vom Bruttolohn abgezogen, wodurch er Steuern sparen kann, da sein Gehalt auf diese Weise niedriger ausfällt. Leasing ist jedoch trotzdem meist die teurere Variante, sich ein E-Bike zuzulegen.
Individuelles Dienstfahrrad über Jobrad beziehen
Das deutsche Unternehmen Jobrad bietet Konzepte für individuelle Wunschfahrräder an, die über den Arbeitgeber bezogen werden können. Der Arbeitnehmer kann sich sein gewünschtes E-Bike bei einem der 4500 JobRad-Fachhandelspartner in Deutschland oder bequem von zuhause über den Onlineshop aussuchen. Premiumbikes by Radldiscount ist Jobrad Partner in München. Anschließend unterzeichnet er mit seinem Arbeitgeber einen Überlassungsvertrag und kann sich sein Wunschrad bald darauf abholen.
Doch Jobrad bietet auch attraktives Leasing für Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende an, was ähnlich wie beim Leasing für Geschäftswagen abläuft. Nach einer Bonitätsprüfung und unterzeichnetem Leasingvertrag können Sie für geringe monatliche Kosten sofort losradeln.
Weitere Infos finden Sie unter https://www.jobrad.org/