Lohnt sich eine Fahrradversicherung?
21. Jun. 2017
Eines der meist gestohlenen Dinge in Deutschland ist statistisch gesehen das Fahrrad. Allein im Jahr 2016 wurden über 330.000 Fahrräder der Polizei als gestohlen gemeldet. Man schätzt, dass die Dunkelziffer doppelt oder sogar dreifach so groß ist. Vor allem in Großstädten werden die Polizeistationen mit Diebstahlsanzeigen von Fahrrädern überhäuft. Die Fahrradschlösser sind so gut wie alle zu knacken und für gut ausgerüstete Diebe kein Hindernis, sondern meist nur eine Zeitfrage. Ein Fahrraddiebstahl kann einen großen Verlust darstellen, wenn man an ultraleichte Rennräder, Mountainbikes oder auch an E-Bikes denkt. Bei solchen Rädern ist man schnell im dreistelligen oder gar vierstelligen Eurobetrag. Dieses Problem haben bereits die verschiedensten Versicherer erkannt und bieten nun Policen an von 15 bis hin zu 100 Euro im Jahr.
Ab wann lohnt sich eine Fahrradversicherung?
Die große Frage, die man sich jedes Mal vor einem Versicherungsabschluss fragen muss ist, ab wann lohnt sie sich? Allgemein wird dem Normalverbraucher von einer Fahrradversicherung abgeraten, denn im Falle, dass ein Fahrrad aus dem eigenen Keller oder aus den vorhandenen Fahrradkeller gestohlen wird, kann man den Schaden über die Haushaltsversicherung absichern. Des Weiteren wird Radfahrern, die nur in der Stadt unterwegs sind und keine allzu weiten Strecken zurücklegen müssen angeraten, sich kein außerordentlich teures Fahrrad anzuschaffen.
Wer aber im Besitz von einem teuren Rennrad, Mountainbike, E-Bike oder auch Pedelec ist und aufgrund von verschiedenen Umständen es öfters im Freien absperren muss, für denjenigen ist eine solche Versicherung sehr empfehlenswert.
Kosten für eine Fahrradversicherung
Wie schon erwähnt, startet der Mindestsatz für eine Fahrradversicherung bei 15 € im Jahr. Wichtig dabei ist, dass man sein Fahrrad trotz Versicherung immer absperrt, denn diese wird nur wirksam, wenn das auch beim Diebstahl der Fall war. Bei manchen Versicherungen ist es sogar notwendig, dass der geliebte Drahtesel an einem Fahrradständer oder einer Laterne festgemacht wird. Des Weiteren sollte man darauf achten, dass im Versicherungsvertrag keine „Nachtzeitklausel“ enthalten ist, die nämlich das versicherte Rad nicht zwischen 6 und 22 Uhr schützt.
Im Großen und Ganzen muss man selbst abwägen, ob man bei seinem Fahrrad auf Nummer sichergehen will, aber auf das Glück, dass das eigene Rad verschont bleibt, sollte man sich nicht verlassen.