Kostenlose Mitnahme bis 20" in U- und S-Bahn
21. Nov. 2016
Für Radler ist es ein Anreiz ggfs. zusätzlich über den Kauf eines 20" Faltrades oder 20" Kompaktrades nachzudenken. Die Mitnahmeregeln des MVV erlauben die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern bis einer Reifengröße von 20 Zoll, wenn es es die Bauart des Verkehrsmittels zulässt. Kleinkindfahrräder bis einschließlich 12,5 Zoll und gefaltete Klappräder dürfen Sie auch in Bus und Tram transportieren.
Hier der exakten Mitnahmeregelungen der MVV (Zitat):
Fahrräder
Die Mitnahme von Fahrrädern ist in S- und U-Bahnen sowie in freigegebenen Regionalzügen erlaubt und kostenpflichtig.
Fahrrad-Tageskarte >
Die Fahrradmitnahme ist allerdings nur zu bestimmten Zeiten zulässig. Es gelten diese Sperrzeiten:
montags bis freitags von 6 bis 9 Uhr
montags bis freitags von 16 bis 18 Uhr – entfällt in den Schulferien
Die Sperrzeiten gelten nicht für Gepäckwagen und Mehrzweckabteile der Regionalzüge.
Ein Tandem können Sie nur in S-Bahnen – außerhalb der Sperrzeiten – sowie in Gepäckwagen und Mehrzweckabteilen der Regionalzüge mitnehmen. Die Mitnahme ist kostenpflichtig.
Fahrrad-Tageskarte >
Fahrräder bis einschließlich 20 Zoll Reifengröße können in S- und U-Bahnen und in den freigegebenen Regionalzügen kostenfrei transportiert werden, wenn es die Bauart des Verkehrsmittels zulässt, der Platz nicht für die Personenbeförderung benötigt wird und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal.
Die Sperrzeiten sind zu beachten.
Kleinkindfahrräder bis einschließlich 12,5 Zoll und gefaltete Klappräder dürfen Sie auch in Bus und Tram transportieren. Für diese brauchen Sie kein Ticket und es gelten keine Sperrzeiten. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal.
(Quelle: MVV >)