Stadt München fördert Elektromobilität
18. Jul. 2016
Stadt München fördert Elektromobilität
Das bereits im Dezember 2015 vom Münchner Stadt beschlossene Förderprogramm Elektromobilität der Landeshauptstadt München wurde ma 01. April 2016 gestartet. Ziel des Programms ist es, „wichtige Beiträge zum Klima- und Lärmschutz sowie zur Luftreinhaltung“ zu leisten, „um so die Lebensqualität der Münchner Bürgerinnen und Bürger zu verbessern“.
Die Förderung
Gefördert werden 2-, 3- und 4rädrige Elektrofahrzeuge Fahrzeuge des Wirtschaftsverkehrs sowie die dazu erforderliche Ladeinfrastruktur (Kauf oder Leasing). Es werden ausschließlich batteriegetriebene Fahrzeuge gefödert – ausgeschlossen sind aber z. B. Plug-In-Hybride.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Gewerbetreibende, freiberuflich tätige Personen sowie als gemeinnützig anerkannte Organisationen – der Sitz bzw. Niederlassung muss in der LH München liegen. Zulassungspflichtige Fahrzeuge müssen in München angemeldet werden.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Ein Förderantrag muss auf jeden Fall vor Abschluss der Kauf- oder Leasingvertrages gestellt werden. Die Zusage zur Förderung ist 6 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Kauf getätigt werden.
Höhe der Förderbeiträge
25% bis zu einem Höchstbetrag von 500 € bzw. 1.000 € werden zwei- und dreirädrige E-Fahrzeuge gefördert (Pedelecs und Elektroroller 500 €). Vierrädrige Elektrofahrzeuge werden mit bis zu 4.000 € unterstützt. Die Ladeeinrichtungen werden 20% der Nettogesamtkosten bzw. bis zu einer Höhe von 1.500 € pro Ladestation gefördert.
Voraussetzungen für die Förderung
Es ist eine Haltedauer von 36 Monaten für geförderte Fahrzeuge und Ladeeinrichtungen zwingend vorgeschrieben. Die Ladestützpunkte müssen sich auf privatem Grund innerhalb der Münchner Stadtgrenzen befinden und mit Ökostrom betrieben werden.
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